Privatperson
Privatperson (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Privatperson | die Privatpersonen |
Genitiv | der Privatperson | der Privatpersonen |
Dativ | der Privatperson | den Privatpersonen |
Akkusativ | die Privatperson | die Privatpersonen |
Worttrennung:
- Pri·vat·per·son, Plural: Pri·vat·per·so·nen
Aussprache:
- IPA: [pʁiˈvaːtpɛʁˌzoːn]
- Hörbeispiele: Privatperson (Info)
Bedeutungen:
- [1] eine von Behörden und Firmen unabhängige, in eigener Sache handelnde Person
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Adjektiv privat und dem Substantiv Person
Synonyme:
- [1] Privatier, Privatmensch
Gegenwörter:
- [1] Amtsperson
Oberbegriffe:
- [1] Person
Beispiele:
- [1] „Der Anwalt ist der vertragliche oder gesetzliche Vertreter von Privatpersonen, dem Staat oder Behörden oder Gerichten.“[1]
- [1] „Was ihm in der Kathedrale zugestoßen war, hatte schon für eine Privatperson genug Peinliches; wie beschämend nun erst für ihn als Amtsperson, sich diese Blöße gegeben zu haben.“[2]
- [1] „Die ›Annonce‹ Bonn ist regional; in ihr können Privatpersonen kostenlos inserieren.“[3]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] eine von Behörden und Firmen unabhängige, in eigener Sache handelnde Person
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- [1] Duden online „Privatperson“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Privatperson“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Privatperson“
- [1] The Free Dictionary „Privatperson“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Anwalt“
- ↑ Hermann Kasack: Die Stadt hinter dem Strom. Roman. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-518-39061-9, Seite 103 f. Entstanden in der Zeit 1942 – 1946.
- ↑ Werner Besch: Duzen, Siezen, Titulieren. Zur Anrede im Deutschen heute und gestern. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1996, ISBN 3-525-33561-X, Seite 82.