Privatperson (Deutsch) Bearbeiten

Substantiv, f Bearbeiten

Singular Plural
Nominativ die Privatperson die Privatpersonen
Genitiv der Privatperson der Privatpersonen
Dativ der Privatperson den Privatpersonen
Akkusativ die Privatperson die Privatpersonen

Worttrennung:

Pri·vat·per·son, Plural: Pri·vat·per·so·nen

Aussprache:

IPA: [pʁiˈvaːtpɛʁˌzoːn]
Hörbeispiele:   Privatperson (Info)

Bedeutungen:

[1] eine von Behörden und Firmen unabhängige, in eigener Sache handelnde Person

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Adjektiv privat und dem Substantiv Person

Synonyme:

[1] Privatier, Privatmensch

Gegenwörter:

[1] Amtsperson

Oberbegriffe:

[1] Person

Beispiele:

[1] „Der Anwalt ist der vertragliche oder gesetzliche Vertreter von Privatpersonen, dem Staat oder Behörden oder Gerichten.“[1]
[1] „Was ihm in der Kathedrale zugestoßen war, hatte schon für eine Privatperson genug Peinliches; wie beschämend nun erst für ihn als Amtsperson, sich diese Blöße gegeben zu haben.“[2]
[1] „Die ›Annonce‹ Bonn ist regional; in ihr können Privatpersonen kostenlos inserieren.“[3]

Übersetzungen Bearbeiten

[1] Duden online „Privatperson
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Privatperson
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalPrivatperson
[1] The Free Dictionary „Privatperson

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Anwalt
  2. Hermann Kasack: Die Stadt hinter dem Strom. Roman. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-518-39061-9, Seite 103 f. Entstanden in der Zeit 1942 – 1946.
  3. Werner Besch: Duzen, Siezen, Titulieren. Zur Anrede im Deutschen heute und gestern. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1996, ISBN 3-525-33561-X, Seite 82.