Opferanwalt (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Opferanwalt die Opferanwälte
Genitiv des Opferanwalts
des Opferanwaltes
der Opferanwälte
Dativ dem Opferanwalt den Opferanwälten
Akkusativ den Opferanwalt die Opferanwälte

Worttrennung:

Op·fer·an·walt, Plural: Op·fer·an·wäl·te

Aussprache:

IPA: [ˈɔp͡fɐˌʔanvalt]
Hörbeispiele:   Opferanwalt (Info)

Bedeutungen:

[1] bevollmächtigter Rechtsvertreter, der für jemanden eintritt, der durch etwas Schaden erlitten hat

Herkunft:

Determinativkompositum aus Opfer und Anwalt

Oberbegriffe:

[1] Anwalt

Beispiele:

[1] „Ein Opferanwalt hält eine Petition in Fernsehkameras, die sie an Präsident Obama gesandt haben.“[1]
[1] „Darf sich ein Opferanwalt überhaupt, und wenn ja, wie lange, zur Glaubhaftigkeit der Angaben eines Angeklagten äußern?“[2]

Übersetzungen

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[*] Wikipedia-Artikel „Opferanwalt
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Opferanwalt
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalOpferanwalt
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Opferanwalt

Quellen:

  1. Alexander Osang: Das Wissen der Wildbirne. In: Spiegel Online. 2. Juni 2014, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 14. Januar 2015).
  2. Gisela Friedrichsen: NSU-Prozess: Opferanwalt wirft Anklägern mangelnden Aufklärungswillen vor. In: Spiegel Online. 14. Januar 2014, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 14. Januar 2015).