Kirchengebot (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Kirchengebot die Kirchengebote
Genitiv des Kirchengebotes
des Kirchengebots
der Kirchengebote
Dativ dem Kirchengebot
dem Kirchengebote
den Kirchengeboten
Akkusativ das Kirchengebot die Kirchengebote

Worttrennung:

Kir·chen·ge·bot, Plural: Kir·chen·ge·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈkɪʁçn̩ɡəˌboːt]
Hörbeispiele:   Kirchengebot (Info)

Bedeutungen:

[1] Religion: die im Unterschied zu den Gottesgeboten (Zehn Gebote) von der katholischen Kirche ihren Mitgliedern auferlegten Verpflichtungen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Kirche und Gebot sowie dem Fugenelement -n

Gegenwörter:

[1] Gottesgebot

Beispiele:

[1] Die Kirchengebote reichen in der Praxis bis in die apostolische Zeit zurück.[1]
[1] Die Kirchengebote fordern, die gebotenen Feiertage zu halten, jeden Sonntag die Heilige Messe zu hören, die gebotenen Fasttage zu halten, wenigstens einmal im Jahr zu beichten sowie wenigstens einmal im Jahr die Heilige Kommunion zu empfangen.

Übersetzungen

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[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 2090, Eintrag „Kirchengebot“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKirchengebot
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kirchengebot

Quellen:

  1. Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 2090, Eintrag „Kirchengebot“

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Anagramme: Borgetechnik