Kanonistin (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Kanonistin die Kanonistinnen
Genitiv der Kanonistin der Kanonistinnen
Dativ der Kanonistin den Kanonistinnen
Akkusativ die Kanonistin die Kanonistinnen

Worttrennung:

Ka·no·nis·tin, Plural: Ka·no·nis·tin·nen

Aussprache:

IPA: [kanoˈnɪstɪn]
Hörbeispiele:   Kanonistin (Info)
Reime: -ɪstɪn

Bedeutungen:

[1] Lehrerin des römisch-katholischen Kirchenrechts

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kanonist mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Kanonist

Oberbegriffe:

[1] Kirchenrechtlerin

Beispiele:

[1] „In Bezug auf das seit 1983 gültige Kirchenrecht weist die Kanonistin Sabine Demel ebenfalls darauf hin, dass die Aussage in can . 1024: ‚Die Weihe kann gültig empfangen nur ein getaufter Mann‘, dem ‚menschlichen Kirchenrecht‘ zugeordnet ist, das im Gegensatz zum ‚göttlichen Recht‘ geändert werden kann.“[1]

Übersetzungen

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[1] Duden online „Kanonistin

Quellen:

  1. Katharina Ganz: Frauen stören. Und ohne sie hat Kirche keine Zukunft. Echter, Würzburg 2021 (Zitiert nach Google Books)