Jugendbeamtin
Jugendbeamtin (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Jugendbeamtin | die Jugendbeamtinnen |
Genitiv | der Jugendbeamtin | der Jugendbeamtinnen |
Dativ | der Jugendbeamtin | den Jugendbeamtinnen |
Akkusativ | die Jugendbeamtin | die Jugendbeamtinnen |
Worttrennung:
- Ju·gend·be·am·tin, Plural: Ju·gend·be·am·tin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈjuːɡn̩tbəˌʔamtɪn]
- Hörbeispiele: Jugendbeamtin (Info), Jugendbeamtin (Info)
Bedeutungen:
- [1] Deutschland: Polizistin, die speziell für jugendliche Straftäter zuständig ist und der auch bei Jugendlichen (besonders in Schulen und Freizeiteinrichtungen) Aufklärungs- und Beratungsarbeit leistet, um Jugendkriminalität vorzubeugen
Männliche Wortformen:
- [1] Jugendbeamter
Oberbegriffe:
- [1] Polizeibeamtin, Beamtin
Beispiele:
- [1] „Hauptsächlich in weiterführenden Schulen halten die Jugendbeamtinnen und -beamten der örtlichen Inspektionen bei Bedarf Vorträge und suchen mit den Jugendlichen den Dialog.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jugendbeamtin“
- [1] Duden online „Jugendbeamtin“ mit Verweis auf Duden online „Jugendbeamter“
Quellen: