Jugendbeamter
Jugendbeamter (Deutsch)
Bearbeitenstarke Deklination ohne Artikel | ||
Singular | Plural | |
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Nominativ | Jugendbeamter | Jugendbeamte |
Genitiv | Jugendbeamten | Jugendbeamter |
Dativ | Jugendbeamtem | Jugendbeamten |
Akkusativ | Jugendbeamten | Jugendbeamte |
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel | ||
Singular | Plural | |
Nominativ | der Jugendbeamte | die Jugendbeamten |
Genitiv | des Jugendbeamten | der Jugendbeamten |
Dativ | dem Jugendbeamten | den Jugendbeamten |
Akkusativ | den Jugendbeamten | die Jugendbeamten |
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …) | ||
Singular | Plural | |
Nominativ | ein Jugendbeamter | keine Jugendbeamten |
Genitiv | eines Jugendbeamten | keiner Jugendbeamten |
Dativ | einem Jugendbeamten | keinen Jugendbeamten |
Akkusativ | einen Jugendbeamten | keine Jugendbeamten |
Worttrennung:
- Ju·gend·be·am·ter, Plural: Ju·gend·be·am·te
Aussprache:
- IPA: [ˈjuːɡn̩tbəˌʔamtɐ]
- Hörbeispiele: Jugendbeamter (Info), Jugendbeamter (Info)
Bedeutungen:
- [1] Deutschland: Polizist, der speziell für jugendliche Straftäter zuständig ist und der auch bei Jugendlichen (besonders in Schulen und Freizeiteinrichtungen) Aufklärungs- und Beratungsarbeit leistet, um Jugendkriminalität vorzubeugen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Jugend und Beamter
Weibliche Wortformen:
- [1] Jugendbeamtin
Oberbegriffe:
- [1] Polizeibeamter, Beamter
Beispiele:
- [1] „Zigaretten, Schnupftabak und neun Flaschen hochprozentigen Alkohol hatten sechs Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren dabei, die am Samstag in Markt Schwaben durch die Jugendbeamten der Poinger Polizei kontrolliert wurden.“[1]
- [1] „Die Jugendbeamten der regionalen Polizeidienststellen sind regelmäßig in Schulen, um zum Beispiel über Cybermobbing aufzuklären.“[2]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jugendbeamter“
- [1] Duden online „Jugendbeamter“
Quellen:
- ↑ Jugendliche mit Schnaps und Zigaretten. In: sueddeutsche.de. 27. März 2019, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 31. Januar 2021) .
- ↑ Wer mobbt, macht sich strafbar. In: Münchner Merkur, 23. März 2018 (zitiert nach DWDS).