Immobilienhändlerin
Immobilienhändlerin (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Immobilienhändlerin | die Immobilienhändlerinnen |
Genitiv | der Immobilienhändlerin | der Immobilienhändlerinnen |
Dativ | der Immobilienhändlerin | den Immobilienhändlerinnen |
Akkusativ | die Immobilienhändlerin | die Immobilienhändlerinnen |
Worttrennung:
- Im·mo·bi·li·en·händ·le·rin, Plural: Im·mo·bi·li·en·händ·le·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ɪmoˈbiːli̯ənˌhɛndləʁɪn]
- Hörbeispiele: Immobilienhändlerin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die Immobilien kauft und verkauft, also Immobilienhandel betreibt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Immobilienhändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
Männliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Händlerin
Beispiele:
- [1] „Die selbständige Immobilienhändlerin wirkt entspannt und scheint den Aufenthalt zu genießen.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] weibliche Person, die Immobilien kauft und verkauft, also Immobilienhandel betreibt
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Immobilienhändlerin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Immobilienhändlerin“
- [1] Duden online „Immobilienhändlerin“
Quellen:
- ↑ Auf der Suche nach Bayern. Abgerufen am 15. Mai 2019.