Gesetzestext
Gesetzestext (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | der Gesetzestext | die Gesetzestexte |
Genitiv | des Gesetzestextes des Gesetzestexts |
der Gesetzestexte |
Dativ | dem Gesetzestext dem Gesetzestexte |
den Gesetzestexten |
Akkusativ | den Gesetzestext | die Gesetzestexte |
Worttrennung:
- Ge·set·zes·text, Plural: Ge·set·zes·tex·te
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈzɛt͡səsˌtɛkst]
- Hörbeispiele: Gesetzestext (Info)
Bedeutungen:
- [1] der genaue und vollständige Wortlaut eines Gesetzes, so wie er von einem zuständigen Gremium beschlossen wurde
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Gesetz, Fugenelement -es und Text
Oberbegriffe:
- [1] Text
Beispiele:
- [1] „Trotz der Einsicht der Juristen in die Verbesserungswürdigkeit von Gesetzestexten sei noch viel zu tun.“[1]
- [1] „Gesetzestexte, die sich auf Vorgänge des modernen Wirtschafts-, Finanz- und Alltagslebens beziehen, werden von islamischen Rechtsgelehrten auf ihre Vereinbarkeit mit der Scharia geprüft, bevor sie durch königliches Dekret wirksam werden.“[2]
- [1] „Gesetzestexte sind im Allgemeinen von fester, dauerhafter Beschaffenheit, werden zumeist nur dann verändert, wenn es sachlich geboten erscheint.“[3]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Gesetzestext“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesetzestext“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gesetzestext“
- [*] The Free Dictionary „Gesetzestext“
- [1] Duden online „Gesetzestext“
Quellen:
- ↑ Monika Obrist: Recht verständlich?. In: Der Sprachdienst. Nummer Heft 1, 2013 , Seite 33-35, Zitat Seite 33 f.
- ↑ Herner Fürtig: Historisch gewachsene Symbiose: Das Haus Saud und die Wahhabiyya. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ). Nummer 46/2014, 10. November 2014, ISSN 0479-611X, Seite 5. .
- ↑ Winfried Ulrich: „Niessbrauch an einem Inbegriff von Sachen – Wie versteht der juristische Laie den Wortschatz des BGB?“. In: Sprachreport. Nummer Heft 4, 2016 , Seite 12-22, Zitat Seite 20.