Gerichtswesen (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Gerichtswesen
Genitiv des Gerichtswesens
Dativ dem Gerichtswesen
Akkusativ das Gerichtswesen

Worttrennung:

Ge·richts·we·sen, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʁɪçt͡sˌveːzn̩]
Hörbeispiele:   Gerichtswesen (Info)

Bedeutungen:

[1] Gesamtheit aller materiellen Voraussetzungen und aller Regelungen, die für die Arbeit von Gerichten nötig sind

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Wesen sowie dem Fugenelement -s

Beispiele:

[1] „Arnaei Rapporte über die Zustände auf Island gleichwie seine vorgeschlagenen Reformen betreffend Handel, Gewerbe, Gerichtswesen und Verwaltung des Landes hatten in der Königlichen Kanzlei kühle Aufnahme gefunden; es ist zweifelhaft, ob sie überhaupt gelesen worden waren.“[1]
[1] „Bereits unter Hastings hatte nicht nur eine Konsolidierung der Territorialverwaltung, sondern auch eine rasche Verbreitung des britischen Gerichtswesens in Indien stattgefunden.“[2]
[1] „Indessen lähmten die unzähligen Verleumdungsklagen gegen Autor, Herausgeber und Drucker von Simon Balcairns letztem Artikel beinahe das Gerichtswesen des ganzen Landes.“[3]


Übersetzungen

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[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gerichtswesen
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtswesen
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gerichtswesen
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGerichtswesen

Quellen:

  1. Halldór Laxness: Islandglocke. Roman. Suhrkamp Taschenbuch Verlag, Frankfurt/Main 1975, ISBN 3-518-06728-1, Seite 371. Isländisch 1943-1946.
  2. Dietmar Rothermund: Geschichte Indiens. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 3. Auflage. C.H.Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-47994-6, Seite 58.
  3. Evelyn Waugh: Aber das Fleisch ist schwach. Roman. Rowohlt, Reinbek 1959 (übersetzt von Hermen von Kleeborn), Seite 83. Englisches Original 1930.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: sechswertigen