Fiskalsteuer
Fiskalsteuer (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Fiskalsteuer | die Fiskalsteuern |
Genitiv | der Fiskalsteuer | der Fiskalsteuern |
Dativ | der Fiskalsteuer | den Fiskalsteuern |
Akkusativ | die Fiskalsteuer | die Fiskalsteuern |
Worttrennung:
- Fis·kal·steu·er, Plural: Fis·kal·steu·ern
Aussprache:
- IPA: [fɪsˈkaːlˌʃtɔɪ̯ɐ]
- Hörbeispiele: Fiskalsteuer (Info)
- Reime: -aːlʃtɔɪ̯ɐ
Bedeutungen:
- [1] Steuerwesen: Steuer, die auf Einnahmen für den Staat (Fiskus) abzielt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Adjektivs fiskalisch mit dem Substantiv Steuer
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Steuer
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Offensichtlich entspricht Definition 5 nicht der Zerlegung partieller Wohlfahrtseffekte, die sich aus der jeweils isolierten Betrachtung der Emissions- bzw. Fiskalsteuer ergeben hat.“[1]
- [1] „Die Kausalabgabe wird dadurch zur Gemengsteuer [...] Eine solche kennzeichnet sich durch die Verbindung einer Kausalabgabe mit einer Fiskalsteuer in einer einheitlichen Abgabe.“[2]
- [1] „Die gegenteilige Meinung, nämlich daß die Reichssteuerbefugnis nur Fiskalsteuern umfasse, wäre vermutlich [...] ebenfalls vertreten worden.“[3]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] fiskusorientierte Steuer
- [*] Wikipedia-Artikel „Fiskalsteuer“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fiskalsteuer“
Quellen:
- ↑ Daniel Weinbrenner: Ökolgische Steuerreform. Wirkungszusammenhänge zwischen Emissions- und Fiskalsteuern, Wiesbaden 1999, S. 44.
- ↑ Martin Kocher: Die bundesgerichtliche Kontrolle von Steuernormen. Grundlagen, Anfechtungsobjekt, Streitgegenstand, Verfahren, Fallstudien, Bern 2018, S. 510.
- ↑ Simon Kempny: Die Staatsfinanzierung nach der Paulskirchenverfassung. Eine Untersuchung des Finanz- und Steuerverfassungsrechts der Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849, Tübgen 2011, S. 143, Fußnote 653.