Familienversicherung (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Familienversicherung die Familienversicherungen
Genitiv der Familienversicherung der Familienversicherungen
Dativ der Familienversicherung den Familienversicherungen
Akkusativ die Familienversicherung die Familienversicherungen

Worttrennung:

Fa·mi·li·en·ver·si·che·rung, Plural: Fa·mi·li·en·ver·si·che·run·gen

Aussprache:

IPA: [faˈmiːli̯ənfɛɐ̯ˌzɪçəʁʊŋ]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Versicherungsform; die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Mitglieder

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Familie und Versicherung sowie dem Fugenelement -n

Oberbegriffe:

[1] Versicherung, Absicherung

Beispiele:

[1] „Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Familien attraktiv, weil Familienangehörige unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden können.“[1]
[1] „Kinder, Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Mitgliedern sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze nicht regelmäßig überschreitet. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.“[2]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Familienversicherung
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Familienversicherung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFamilienversicherung

Quellen:

  1. Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit rein kommt. In: verbraucherzentrale.de. 4. März 2024, abgerufen am 20. April 2024.
  2. Bundesministerium für Gesundheit: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. In: bundesgesundheitsministerium.de. Abgerufen am 20. April 2024.