Erlaubnistatbestandsirrtum
Erlaubnistatbestandsirrtum (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | der Erlaubnistatbestandsirrtum | —
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Genitiv | des Erlaubnistatbestandsirrtums | —
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Dativ | dem Erlaubnistatbestandsirrtum | —
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Akkusativ | den Erlaubnistatbestandsirrtum | —
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Worttrennung:
- Er·laub·nis·tat·be·stands·irr·tum, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ɛɐ̯ˈlaʊ̯pnɪstaːtbəʃtant͡sˌʔɪʁtuːm]
- Hörbeispiele: Erlaubnistatbestandsirrtum (Info)
Bedeutungen:
- [1] Strafrecht: Irrtum, bei dem der Täter fälschlicherweise annimmt, es lägen die Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrund vor, wodurch seine Tat erlaubt werde
Abkürzungen:
- [1] ETI
Herkunft:
- Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus den Substantiven Erlaubnistatbestand und Irrtum sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Irrtum, Tatbestandsirrtum
Beispiele:
- [1] Wie ein Erlaubnistatbestandsirrtum rechtlich zu behandeln ist, ist äußerst umstritten.
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Erlaubnistatbestandsirrtum“
- [1] Volker Krey: Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil Band 1, 3. Auflage, Stuttgart 2008, Rdnr. 697 ff.