Diskussion:Durchfahrverbot
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Dr. Karl-Heinz Best in Abschnitt IPA
… ist aktuell als Nebenform angegeben, obwohl die Bedeutungen aktuell (noch) unterschiedlich sind. --Peter -- 12:55, 7. Jun. 2018 (MESZ)
- Das Durchfahrtsverbot ist standardreferenziell erfasst, die dortige Bedeutung ist im Großen und Ganzen durch den Duden gedeckt. Hier liegt keine Standardreferenz und auch keine andere Referenz mit Bedeutungsangabe vor. Wenn Nebenform, dann muss m.M.n. die Bedeutung an die Bedeutung der standardreferenziell belegten Variante angepasst werden. Oder man hält es für eine eigene Form mit eigener Bedeutung (-> Sinnverwandte), dann braucht es m.E. aber (mehr) Zitate, die diese belegen (da keine Referenz mit Bedeutungsangabe vorhanden ist). - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 13:34, 7. Jun. 2018 (MESZ)
- Ich mach mich mal an die Suche. Danke für deine Antwort, Peter -- 13:41, 7. Jun. 2018 (MESZ)
IPA
Bearbeiten@IvanP, @Dr. Karl-Heinz Best: [ˈdʊʁçfaːɐ̯fɛɐ̯ˌboːt] oder (auch) [dʊʁçˈfaːɐ̯fɛɐ̯ˌboːt]? --Peter -- 14:46, 7. Jun. 2018 (MESZ)
- Die zweite Version ist mir fremd; sie wäre denkbar, wenn betont werden soll, dass man nicht durchfahren, wohl aber durchgehen darf, etwa so: wir haben zwar ein Durchfahr-, aber keineswegs ein Durchgehverbot. Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 21:19, 7. Jun. 2018 (MESZ)