Bergfreies (Deutsch) Bearbeiten

Substantiv, adjektivische Deklination, n Bearbeiten

starke Deklination ohne Artikel
Singular Plural
Nominativ Bergfreies
Genitiv Bergfreien
Dativ Bergfreiem
Akkusativ Bergfreies
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
Singular Plural
Nominativ das Bergfreie
Genitiv des Bergfreien
Dativ dem Bergfreien
Akkusativ das Bergfreie
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
Singular Plural
Nominativ ein Bergfreies
Genitiv eines Bergfreien
Dativ einem Bergfreien
Akkusativ ein Bergfreies

Worttrennung:

Berg·frei·es, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈbɛʁkˌfʁaɪ̯əs]
Hörbeispiele:   Bergfreies (Info)

Bedeutungen:

[1] Bergrecht, historisch, gemäß dem Bergregal: Bezirk oder Feld, der/das entweder noch nicht gemutet wurde oder wieder gänzlich aufgelassen war und daher dem Landesherrn gehörte

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Berg und Freies

Synonyme:

[1] im Freien liegendes Feld

Beispiele:

[1] „Es muß aber ohne Zweifel zur Feststellung des Berühmens schon genügen, daß der Muther, der weiß, daß das gemuthete Feld im Eigenthume eines Dritten sich befindet, dasselbe dennoch als ‚Bergfreies‘ bezeichnet, damit also das Vorhandensein resp. die Rechtsgiltigkeit des ihm entgegenstehedem Eigenthume bestreitet, und gleichzeitig, gestützt auf die den Rechtsfreies des Bergwerkseigenthümers verletzende Behauptung, das Feld desselben sei noch Bergfreies, nunmehr durch die Muthung Ansprüche auf dieses Bergwerkeigenthum behauptet.“[1]
[1] „Ich/Wir Endes bennanter/bennante muthen und begehren Sr. Königl. Majestät in Preussen, meines/unseres Königes und Herrn, Bergfreies, 1.Fund-Grube und Maassen/Stollen/Wasserfälle, benebst der Vierung ins hangende/liegende oder halb ins hangende/halb ins liegende und […]“[2]
[1] „Bergfreies nennt man das Feld, welches entweder noch gar nicht gemuthet, oder wieder gänzlich auflässig geworden ist.“[3]
[1] „Am 9. September 1836 muthete hierauf der Rechtsanwalt G. beim fürstlichen Großten-Amte Seiner hochfürstlichen Durchlaucht Bergfreies, nämlich eine Fundgrube (von der Messinggewerkschaft zu Iserlohn vermöge Judikats verlassen und ins Freie gefallen) nebst 1200 Maaßen, jede zu 14 Lachtern ins Gevierte, oder was sonst ihr an Maaßen und Fundgrube am meisten verlieben werden könne.“[4]
[1] „Der usrpüngliche Muther muß jedoch sein Recht nicht weiter verfolgt haben, den unter dem 30. Juni 1846 muthet Johann D. unter dem Namen Bormärts dasselbe Kohlenfeld, als Bergfreies, welches der Muther von Essen angebohrt, mit der Erklärung, daß er die Streckung des Feldes so beizubehalten wünsche, wie sie von dem Muther von Essen zulezt begehrt worden.“[5]

Übersetzungen Bearbeiten

[1] Wikipedia-Artikel „Bergfreiheit“ (dort auch „Bergfreies“)

Quellen:

  1. Beiträge zur Erläuterung des preußischen Rechts durch Theorie und Praxis. 1865 (zitiert nach Google Books).
  2. Hermann Brassert: Berg-Ordnungen der preussischen Lande. 1858 (zitiert nach Google Books).
  3. Neuer Schauplatz der Bergwerkskunde. 1847 (zitiert nach Google Books).
  4. Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals. 1851 (zitiert nach Google Books).
  5. Prussia (Germany). Ober-Tribunal: Archiv für Rechtsfälle, die zur Entscheidung des Königlichen Ober-Tribunals gelangt sind. 1858 (zitiert nach Google Books).