Bedeutungen getrennt

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Hallo Casaba Howitzer, wenn du Bedeutungen trennst und z. B. aus 1 Bedeutung 2 Bedeutungen machst, dann musst du dich zwingend auch darum kümmern, dass beide Bedeutungsangaben belegt sind. Ansonsten müssen deine Änderungen wieder rückgängig gemacht werden.

Siehe hierzu bitte „Hilfe:Referenzen“, „Hilfe:Belegen“ und „WT:Referenzen“.

Gruß --Udo T. (Diskussion) 18:28, 4. Sep. 2024 (MESZ)Beantworten

In allen fällen ist die zweite bedeutung bereits im eintrag (Duden) belegt. ich habe das jetzt auch jeweils im eintrag gekennzeichnet (durch [1,2]). --Casaba Howitzer (Diskussion) 18:34, 4. Sep. 2024 (MESZ)Beantworten
Ja, das muss aber trotzdem sein. Außerdem erhöht sich dabei dann auch die Anzahl der Übersetzungstabellen und andere Referenzen kann man bei der Gelegenheit dann ruhig auch überprüfen. Und wir schreiben [1, 2] und nicht [1,2]. Wenn es mehr Bedeutungen sind, dann [1–3] (und nicht [1-3]). Gruß --Udo T. (Diskussion) 18:38, 4. Sep. 2024 (MESZ)Beantworten

Oxymoron

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Hallo Casaba,

bitte die Anmerkung bei Oxymoron umwandeln in eine Bedeutungsangabe. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 15:11, 5. Sep. 2024 (MESZ)Beantworten

Nicht mehr gültige Schreibweisen

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Hallo Casaba Howitzer,

zu deiner Info: Bitte in Zukunft „Hilfe:Nicht mehr gültige Schreibweisen“ beachten. Gruß --Udo T. (Diskussion) 23:38, 4. Okt. 2024 (MESZ)Beantworten

Hallo Udo T.,
dann sollte die konkrete reform genannt werden, die die schreibweise für ungültig erklärt hat (im fall electrisch offensichtlich die Zweite Orthographische Konferenz; der Ngram-beleg ist immer noch besser als gar kein beleg, wie die vorlage normalerweise leider benutzt wird). ansonsten fehlt für die verwendung der vorlage jegliche rechtfertigung und die ungültigkeit der schreibweise bleibt spekulation. bei electrisch hast du doch sogar die entsprechende reform eingetragen, also könnte man diesen hinweis auch bei elektrisch angeben.
Außerdem haben die abstimmenden im meinungsbild zur umbenennung von "Veraltete Schreibweisen" in "Nicht mehr gültige Schreibweisen" anscheinend punkt 6 von Wiktionary:Was Wiktionary nicht ist nicht gelesen; "Frühere Schreibweisen" ist einleuchtend, aber das ist ja jetzt auch egal – davon, dass eine schreibweise als ungültig zu bezeichnen alles andere als neutral ist, werde ich hier wohl niemanden überzeugen.
Gruß --Casaba Howitzer (Diskussion) 00:19, 5. Okt. 2024 (MESZ)Beantworten
Das „ungültig“ bezieht sich auf das aktuelle amtliche Regelwerk. Das dürfte jedem Leser des Wiktionarys auch einleuchten und verständlich sein. Wenn hingegen im Eintrag „elektrisch“ eine alternative Schreibweise „electrisch“ angegeben wird, dann dürfte das so gut wie alle Leser verwirren und bei den meisten auf Unverständnis stoßen. Da nützt es dann auch nichts, wenn man „veraltet“ davor schreibt. Es gibt nämlich gültige Schreibweisen, die bei uns (im Kontext einer Bedeutung) als „veraltet“ bzw. auch „veraltend“ bezeichnet und entsprechend als veralteter Wortschatz kategorisiert werden. Das sind dann aber trotzdem alles noch gültige Schreibweisen. Gruß --Udo T. (Diskussion) 01:29, 5. Okt. 2024 (MESZ)Beantworten
Unkommentierte verwendung des begriffs "ungültig" stellt eine befürwortung des amtlichen status dar. die distanzierende formulierung "amtlich ungültig" wäre meinere meinung nach vollkommen neutral und somit unproblematisch. nur "ungültig" (d. h. falsch) und "amtlich ungültig" (d. h. nicht für den amtlichen schriftverkehr, für schulen usw. zulässig) bedeuten einfach nicht dasselbe.
Gruß --Casaba Howitzer (Diskussion) 01:44, 5. Okt. 2024 (MESZ)Beantworten
Wie oben schon erwähnt: Die meisten Leser wissen sehr genau, was gemeint ist. --Udo T. (Diskussion) 01:49, 5. Okt. 2024 (MESZ)Beantworten


Belegpflicht

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Bitte in Zukunft immer die Belegpflicht beachten. Siehe hierzu Hilfe:Referenzen, Hilfe:Belegen, WT:Referenzen und bei Bedarf dann Wiktionary:Fünf-Zitate-Regel.

--Udo T. (Diskussion) 15:43, 16. Okt. 2024 (MESZ)Beantworten