Beförderungsamt (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Beförderungsamt die Beförderungsämter
Genitiv des Beförderungsamts der Beförderungsämter
Dativ dem Beförderungsamt den Beförderungsämtern
Akkusativ das Beförderungsamt die Beförderungsämter

Worttrennung:

Be·för·de·rungs·amt, Plural: Be·för·de·rungs·äm·ter

Aussprache:

IPA: [bəˈfœʁdəʁʊŋsˌʔamt]
Hörbeispiele:   Beförderungsamt (Info)

Bedeutungen:

[1] bundesdeutsches Beamtenrecht: dienstrechtliche Stellung über der untersten Stufe

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Beförderung und Amt mit dem Fugenelement -s

Gegenwörter:

[1] Eingangsamt

Beispiele:

[1] „Beförderungen aus dem funktionslosen Beförderungsamt der Studienrätin bzw. des Studienrats im Grund- bzw. im Hauptschuldienst werden gesondert geregelt.“[1]
[1] „Die Bayerische Staatsregierung hat bisher immer darauf verwiesen, dass das Bundesland Bayern für die Einführung von Beförderungsämtern keine Zuständigkeit habe.“[2]
[1] „Der Doppelhaushalt 2013/2014 sieht im Stellenplan für 2013 weitere Hebungen für zusätzliche Beförderungen von Lehrern der BesGr. A 12 nachBesGr. A 12+AZ vor; ebenso erfolgten Hebungen nach BesGr. A 13, sodass erstmals auch Beförderungen in das zweite Beförderungsamt der Lehrer ausgesprochen werden können.“[3]
[1] „Aber es reichte nur zum Vorsitzenden Richter am Landgericht, dem ersten Beförderungsamt.“[4]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Eingangsamt
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beförderungsamt

Quellen:

  1. Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1. Februar 2011
  2. Endlich Perspektiven für Grund- und Hauptschullehrer. Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband, 10. Juni 2008, abgerufen am 15. März 2016.
  3. Funktionslose Beförderungsämter der Lehrer; Kriterien für die Beförderungen zum 01.07.2013. In: Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2013. Regierung von Niederbayern, Juni 2013, Seite 172, abgerufen am 15. März 2016.
  4. Friedrich Karl Fromme: Was Richter tunlichst unterlassen sollten. In: Welt Online. 25. Februar 2001, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 15. März 2016).