Adoptivgeschwister
Adoptivgeschwister (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | das Adoptivgeschwister | die Adoptivgeschwister |
Genitiv | des Adoptivgeschwisters | der Adoptivgeschwister |
Dativ | dem Adoptivgeschwister | den Adoptivgeschwistern |
Akkusativ | das Adoptivgeschwister | die Adoptivgeschwister |
Worttrennung:
- Ad·op·tiv·ge·schwis·ter, Plural: Ad·op·tiv·ge·schwis·ter
Aussprache:
- IPA: [adɔpˈtiːfɡəˌʃvɪstɐ]
- Hörbeispiele: Adoptivgeschwister (Info)
- Reime: -iːfɡəʃvɪstɐ
Bedeutungen:
- [1] meist Plural: Person, die durch Adoption in einer Familie quasi Geschwister (mindestens) einer anderen Person wurde
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Adjektiv adoptiv und dem Substantiv Geschwister
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Adoptivkind
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Person
Unterbegriffe:
Holonyme:
- [1] Adoptivfamilie
Beispiele:
- [1] „Sie dürfen also auch ihre Adoptivgeschwister nicht heiraten. Eine solche Heirat ist aber möglich, wenn das Adoptionsverhältnis beendet wird.“[1]
- [1] „Während eineiige Zwillinge sich alle additiven und interaktiven Varianten teilen, teilen sich zweiige Zwillinge die additiven Varianten zu 50%. Die interaktiven Varianten teilen sie sich jedoch deutlich weniger als 50%. Adoptivgeschwister teilen sich wiederum weder additive noch interaktive Varianten.“[2]
- [1] „Adoptivgeschwister können einander nur mit Genehmigung des Familiengerichts heiraten (§ 1308 BGB).“[3]
- [1] „Die Erben der dritten Ordnung bestehen aus den Geschwistern (auch Halb- und Adoptivgeschwister)“.[4]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Person, die durch Adoption Geschwister einer anderen Person wurde
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Adoptivgeschwister“
Quellen:
- ↑ ehe.de
- ↑ Genetische und Umwelteinflüsse auf die Persönlichkeit uni.carlo-michaelis.de
- ↑ anwaltonline.com
- ↑ I. Gesetzliche Erbfolge Republik China (Taiwan) auf institut-fuer-internationales-erbrecht.de