Abfertigungsdienst (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Abfertigungsdienst die Abfertigungsdienste
Genitiv des Abfertigungsdienstes
des Abfertigungsdiensts
der Abfertigungsdienste
Dativ dem Abfertigungsdienst den Abfertigungsdiensten
Akkusativ den Abfertigungsdienst die Abfertigungsdienste

Worttrennung:

Ab·fer·ti·gungs·dienst, Plural: Ab·fer·ti·gungs·diens·te

Aussprache:

IPA: [ˈapfɛʁtɪɡʊŋsˌdiːnst]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] für die Abfertigung zuständiger Dienst

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Abfertigung und Dienst mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Dienst

Beispiele:

[1] „Unternehmer, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung speditionellen Abfertigungsdienst, Umzugsverkehr oder Güternahverkehr betrieben haben, können ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 1990 weiterführen.“[1]
[1] „Nach Durchführung der Maßnahme wird die Sendung durch den mobilen Abfertigungsdienst überlassen.“[2]

Übersetzungen

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[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Abfertigungsdienst
[*] Wikisource-Suchergebnisse für „Abfertigungsdienst
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abfertigungsdienst
[1] Röll: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens „Abfertigungsdienst“ (Zeno.org)

Quellen:

  1. gesetze-im-internet.de: § 71 GüKVO - Einzelnorm. Abgerufen am 30. Oktober 2024.
  2. Hauptzollamt Hamburg–Hafen: Aufhebung des Hamburger Freihafens zum 01.01.2013. 19. Oktober 2012, abgerufen am 30. Oktober 2024.