Abbiegeverbot (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Abbiegeverbot die Abbiegeverbote
Genitiv des Abbiegeverbotes
des Abbiegeverbots
der Abbiegeverbote
Dativ dem Abbiegeverbot den Abbiegeverboten
Akkusativ das Abbiegeverbot die Abbiegeverbote
 
[1] Das Schild weist auf ein Abbiegeverbot hin.

Worttrennung:

Ab·bie·ge·ver·bot, Plural: Ab·bie·ge·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈapbiːɡəfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Verbot, die Fahrtrichtung bogenartig zu ändern

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs abbiegen und dem Substantiv Verbot sowie dem Gleitlaut -e-

Gegenwörter:

[1] Abbiegegebot

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] „Um eine korrekte Routenberechnung und Zielführung zu ermöglichen, sind Knoten und Kanten raumbezogene Attribute wie Straßenart, Einbahnstraßenrichtung, Abbiegeverbote, Zufahrten, Sperrungen, Brücken, Tunnels, Über- und Unterführungen zugewiesen.“[1]
[1] „Aufgrund genauer Analysen legt die Kommission verkehrspolizeiliche, verkehrsregelnde und bauliche Maßnahmen fest, die Abhilfe versprechen – von erneuerter oder veränderter Markierung, Verkehrszeichen, Abbiegeverboten, verbesserter Ampelschaltung oder Aufstellung von Ampeln bis zum Umbau.“[2]

Übersetzungen

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[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Abbiegeverbot
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Abbiegeverbot
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAbbiegeverbot

Quellen:

  1. Lexikon der Geowissenschaften. Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg 2000 auf spektrum.de, „Fahrzeugnavigationssystem
  2. Stadt Leipzig: Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau informiert. In: FOCUS Online. 14. August 2017, ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 16. Juni 2024).