zwangsenteignend
zwangsenteignend (Deutsch) Bearbeiten
Adjektiv
- Partizipien können auch als Adjektiv verwendet werden; sie werden zwar von einem Verb abgeleitet und behalten dabei teilweise die Eigenschaften eines Verbs bei, erwerben aber teilweise auch Eigenschaften eines Adjektivs. Für nähere Informationen siehe Hilfe:Verbaladjektiv. Wenn Du einen Adjektiv-Abschnitt ergänzt (Hilfe:Eintrag), dann entferne bitte diesen Text-Baustein.
Partizip I Bearbeiten
Worttrennung:
- zwangs·ent·eig·nend
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡svaŋsʔɛntˌʔaɪ̯ɡnənt]
- Hörbeispiele: zwangsenteignend (Info)
Grammatische Merkmale:
- Partizip Präsens des Verbs zwangsenteignen
zwangsenteignend ist eine flektierte Form von zwangsenteignen. Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:zwangsenteignen. Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag zwangsenteignen. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor. |