verfassungsrechtlich
verfassungsrechtlich (Deutsch)
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verfassungsrechtlich | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:verfassungsrechtlich |
Worttrennung:
- ver·fas·sungs·recht·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈfasʊŋsˌʁɛçtlɪç]
- Hörbeispiele: verfassungsrechtlich (Info)
Bedeutungen:
- [1] das Verfassungsrecht betreffend
Herkunft:
- Ableitung (Derivation) vom Substantiv Verfassungsrecht mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -lich
Oberbegriffe:
- [1] rechtlich
Beispiele:
- [1] „Im Deutschen Reich von 1871–1918 war der Bundesrat verfassungsrechtlich das oberste Organ, bestehend aus Vertretern der Mitglieder des Reichs (Bundesfürsten, Hansestädte) mit nach ihrer Gebietsgröße verschiedener Stimmenzahl (Preußen 17 Stimmen, Hamburg nur eine).“[1]
- [1] „Die Föderation hatte verfassungsrechtlich eine extrem komplizierte Struktur.“[2]
- [1] „Sehr selten wird dagegen der Beginn der afghanischen Nationalgeschichte auf das Jahr 1923 datiert, als Amanullah die völlige Souveränität von Britisch-Indien erreichte, die konstitutionelle Monarchie einrichtete und seine Herrschaft verfassungsrechtlich mit dem Willen der afghanischen Nation legitimierte.“[3]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] das Verfassungsrecht betreffend
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „verfassungsrechtlich“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „verfassungsrechtlich“
- [1] The Free Dictionary „verfassungsrechtlich“
- [1] Duden online „verfassungsrechtlich“
- [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „verfassungsrechtlich“ auf wissen.de
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „verfassungsrechtlich“
Quellen:
- ↑ wissen.de – Lexikon „Bundesrat (Deutsches Reich)“
- ↑ Christoph Marx: Mugabe. Ein afrikanischer Tyrann. 1. Auflage. C.H.Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-71346-0, Seite 53 .
- ↑ Conrad Schetter: Kleine Geschichte Afghanistans. 5. Auflage. C.H.Beck, München 2022, ISBN 978-3-406-78487-3, Seite 11 .