präjudizial
präjudizial (Deutsch)
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präjudizial | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:präjudizial |
Worttrennung:
- prä·ju·di·zi·al, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [pʁɛjudiˈt͡si̯aːl]
- Hörbeispiele: präjudizial (Info)
- Reime: -aːl
Bedeutungen:
- [1] Rechtswissenschaften: als Gerichtsentscheidung dienend, die für künftige, gleichartige Fälle richtungsweisend ist
Herkunft:
- von spätlateinisch praeiudicialis → la „zur Vorentscheidung gehörig“ entlehnt[1]
Synonyme:
- [1] präjudiziell
Beispiele:
- [1] „Wenngleich in Deutschland solchen Urteilen der Instanzgerichte keine präjudiziale Wirkung zugesprochen wird, generiert insbesondere höchstrichterliche Rechtsprechung eine faktische Bindung über den Einzelfall hinaus.“[2]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „präjudizial“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „präjudizial“
- [1] Duden online „präjudizial“
Quellen:
- ↑ Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-04164-0 , Seite 1088.
- ↑ Marvin Barnecki: Die IFRS im Deutschen und Europäischen Rechtsraum. Vandenhoeck & Ruprecht, 2021, ISBN 978-3-8470-1235-1, Seite 51 (Zitiert nach Google Books)