personalrechtlich
personalrechtlich (Deutsch)
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personalrechtlich | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:personalrechtlich |
Worttrennung:
- per·so·nal·recht·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [pɛʁzoˈnaːlˌʁɛçtlɪç]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Für diese Bedeutung fehlt noch eine Definition.
Beispiele:
- [1] „Der Vorschlag, Doktoranden einen eigenen Status zu verleihen, ist gut. Konsequenter wäre es, sie arbeits- und personalrechtlich abzusichern.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] personalrechtliche Befugnise, Bestimmungen, Konsequenzen, Maßnahmen
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „personalrechtlich“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „personalrechtlich“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „personalrechtlich“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „personalrechtlich“
Quellen:
- ↑ "Zurück an den Verhandlungstisch". In: Spiegel Online. 17. Juli 2001, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 8. November 2024) .