grundgesetzlich
grundgesetzlich (Deutsch)
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grundgesetzlich | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:grundgesetzlich |
Worttrennung:
- grund·ge·setz·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈɡʁʊntɡəˌzɛt͡slɪç]
- Hörbeispiele: grundgesetzlich (Info)
Bedeutungen:
- [1] auf dem Grundgesetz beruhend, dieses betreffend
Herkunft:
- Ableitung vom Substantiv Grundgesetz mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -lich
Oberbegriffe:
- [1] gesetzlich
Beispiele:
- [1] „Das in der BRD grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Forschung und Lehre trägt dazu bei, dass sich in beiden Bereichen Alternativmethoden bislang nur sehr begrenzt durchsetzen konnten.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] auf dem Grundgesetz beruhend, dieses betreffend
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „grundgesetzlich“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „grundgesetzlich“
- [1] Duden online „grundgesetzlich“
- [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „grundgesetzlich“ auf wissen.de
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „grundgesetzlich“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „grundgesetzlich“
Quellen:
- ↑ Kompaktlexikon der Biologie. Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg 2001 auf spektrum.de, „Alternativen_zu_Tierversuchen“