gewohnheitsrechtlich
gewohnheitsrechtlich (Deutsch)
BearbeitenPositiv | Komparativ | Superlativ | ||
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gewohnheitsrechtlich | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:gewohnheitsrechtlich |
Worttrennung:
- ge·wohn·heits·recht·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈvoːnhaɪ̯t͡sˌʁɛçtlɪç]
- Hörbeispiele: gewohnheitsrechtlich (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: das Gewohnheitsrecht betreffend oder auf diesem beruhend
Gegenwörter:
- [1] gesetzlich
Oberbegriffe:
- [1] rechtlich
Beispiele:
- [1] „Im Codex Iuris Canonici von 1983 wird die Exemtion kaum mehr erwähnt. Gewohnheitsrechtlich kann sie aber Bestand haben und auch im diözesanen Recht geregelt sein.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Recht: das Gewohnheitsrecht betreffend oder auf diesem beruhend
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „gewohnheitsrechtlich“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „gewohnheitsrechtlich“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „gewohnheitsrechtlich“
- [1] Duden online „gewohnheitsrechtlich“
Quellen: