belehen
belehen (Deutsch)
BearbeitenPerson | Wortform | |||
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Präsens | ich | belehe | ||
du | belehst | |||
er, sie, es | beleht | |||
Präteritum | ich | belehte | ||
Konjunktiv II | ich | belehte | ||
Imperativ | Singular | beleh! belehe! | ||
Plural | beleht! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
beleht | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:belehen
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Worttrennung:
- be·le·hen, Präteritum: be·leh·te, Partizip II: be·leht
Aussprache:
Bedeutungen:
Herkunft:
- Ableitung vom Substantiv Lehen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) be-
Sinnverwandte Wörter:
- [1] belehnen
Gegenwörter:
- [1] enteignen
Beispiele:
- [1] „VUB 527 (2. Nov. 1379): DvV verpflichtet sich, den Wilh. v. Hase u. Erben mit dem Leenynk-Gut zu belehen.“[1]
- [1] „Ludwig gebietet dem Vetzer, seinen Sohn vom Abt des Benediktinerklosters Reichenbach mit der Kirche von Steinheim belehen zu lassen.“[2]
- [1] „Heinrich III. nutzte nun die Gelegenheit diesen Raum neu zu belehen und holte aus Flandern die neuen Grafen.“[3]
- [1] „Nachdem aber nachher die Pisaner in die Päpstliche Ungnade geriethen, weil sie sich in dem Schismate parteyisch aufgeführet, wurden sie ihres Antheils beraubet, und König Peter aus Arragonien damit belehen.“[4]
- [1] „[…] den Graven von Tyrol aber verlangte er mit Kärndten und Cräyn zu belehen […]“[5]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] veraltet: mit geliehenem Grundbesitz (einem Lehen) ausstatten
Quellen:
- ↑ Lehndienst und adelige Wirtschaftsführung im Spätmittelalter: dargestellt am Leben Dietrichs von Volmerstein, Adelbert Recke von Volmerstein (Graf von der.). Abgerufen am 15. April 2017.
- ↑ Regesten Kaiser Ludwigs des Bayern (1314-1347): Die Urkunden aus den Archiven und Bibliotheken Ober-und Niederbayerns. Abgerufen am 15. April 2017.
- ↑ Achthunderfünfzig Jahre Hamminkeln, Heinz Breuer. Abgerufen am 15. April 2017.
- ↑ Leben Philipps Des Andern, Königs in Spanien und derer Indien, Gregorio Leti. Abgerufen am 15. April 2017.
- ↑ Neu-eröffneter Historischer Bilder-Saal, Andreas Lazarus von Imhof. Abgerufen am 15. April 2017.