bürgerliches Ehrenrecht
bürgerliches Ehrenrecht (Deutsch)
BearbeitenWorttrennung:
- bür·ger·li·ches Eh·ren·recht, Plural: bür·ger·li·che Eh·ren·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˌbʏʁɡɐlɪçəs ˈeːʁənˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: bürgerliches Ehrenrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht, das einer Person in ihrer Eigenschaft als Staatsbürger(in) zukommt, darunter das aktive und passive Wahlrecht
Oberbegriffe:
- [1] Ehrenrecht
Beispiele:
- [1] „Am 23. August 1916 verschärfte das Oberkriegsgericht die Strafe auf vier Jahre und einen Monat, zudem wurden Liebknecht die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt - was zum Verlust seiner beiden Parlamentsmandate führte.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „bürgerliche Ehrenrechte“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „bürgerliches Ehrenrecht“
Quellen:
- ↑ Sven Felix Kellerhoff: Heimatfront. Der Untergang der heilen Welt - Deutschland im Ersten Weltkrieg. Quadriga, Köln 2014, ISBN 978-3-86995-064-8, Seite 245f .