amtshandeln
amtshandeln (Deutsch)
BearbeitenPerson | Wortform | |||
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Präsens | ich | amtshandle amtshandele | ||
du | amtshandelst | |||
er, sie, es | amtshandelt | |||
Präteritum | ich | amtshandelte | ||
Konjunktiv II | ich | amtshandelte | ||
Imperativ | Singular | amtshandle! amtshandel! | ||
Plural | amtshandelt! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
amtsgehandelt | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:amtshandeln
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Worttrennung:
- amts·han·deln, Präteritum: amts·han·del·te, Partizip II: amts·ge·han·delt
Aussprache:
- IPA: [ˈamt͡sˌhandl̩n]
- Hörbeispiele: amtshandeln (Info)
Bedeutungen:
- [1] österreichisch, amtssprachlich: eine Amtshandlung durchführen
Herkunft:
Beispiele:
- [1] „[Abgeordneter Gustav Zeilinger:] Es ist wirklich nicht notwendig, daß hier Beamte an der Grenze nebeneinander stehen, von denen einer amtshandelt und die anderen mehr oder minder das Auto nur vorbeiwinken.“[1]
- [1] „[Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic:] Diese Polizisten in Wien-Alsergrund handelten jedoch anders, als die Mitglieder dieses privaten Wachdienstes angenommen hatten: Sie haben nämlich nicht gegen die Obdachlosen in ihrer mißlichen Lage amtsgehandelt, sondern sie haben eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen den privaten Wachdienst erstattet.“[2]
Wortbildungen:
Übersetzungen
Bearbeiten [1] österreichisch, amtssprachlich: eine Amtshandlung durchführen
- [1] Duden online „amtshandeln“
- [1] ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Vollständige Ausgabe mit dem amtlichen Regelwerk. 43. Auflage. ÖBV, Wien 2016, ISBN 978-3-209-08514-6 (Bearbeitung: Magdalena Eybl et al.; Red.: Christiane M. Pabst, Herbert Fussy, Ulrike Steiner) , Seite 44, Eintrag „amtshandeln“.
Quellen: