aberratio ictus (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die aberratio ictus die aberrationes ictus
Genitiv der aberratio ictus der aberrationes ictus
Dativ der aberratio ictus den aberrationes ictus
Akkusativ die aberratio ictus die aberrationes ictus

Anmerkung zum Plural:

Der Plural ist vollkommen ungebräuchlich.

Worttrennung:

ab·er·ra·tio ic·tus, Plural: ab·er·ra·ti·o·nes ic·tus

Aussprache:

IPA: [apʔɛˌʁaːt͡si̯o ˈɪktuːs], Plural: [apʔɛʁaˌt͡si̯oːneːs ˈɪktuːs]
Hörbeispiele:   aberratio ictus (Info), Plural:

Bedeutungen:

[1] Strafrecht: das Fehlgehen einer Tat in der Form, dass statt des anvisierten Tatobjekts ein anderes getroffen wird, dessen Verletzung vom Vorsatz des Täters nicht umfasst war

Herkunft:

Die Verbindung aberratio ictus entstammt dem Lateinischen: aberratio → la steht für ‚Ablenkung‘ und ‚Abirren‘,[1] ictus → la ist der Schlag oder der Stoß.[2] ictus steht in dieser Wendung im Genitiv, so dass sich die Übersetzung ‚Abirren des Schlages‘ ergibt.

Synonyme:

[1] Fehlgehen der Tat

Beispiele:

[1] „Als Fälle der aberratio ictus bezeichnet man Sachverhalte, bei denen der Angriff auf ein bestimmtes Tatobjekt gelenkt wird, dieses jedoch nicht trifft, sondern abirrt und ein anderes Objekt verletzt, in bezug auf das der Angriffsführende die Voraussetzungen vorsätzlichen tatbestandsmäßigen Verhaltens nicht erfüllt.“[3]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Aberratio ictus
[1] Johannes Wessels/Werner Beulke: Strafrecht Allgemeiner Teil, 38. Auflage, 2008, Seite 89 ff.

Quellen:

  1. Josef Maria Stowasser, Michael Petschenig, Franz Skutsch: Stowasser. Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch. Oldenbourg, München 1994, ISBN 3-486-13405-1, „aberratio“, Seite 2
  2. Josef Maria Stowasser, Michael Petschenig, Franz Skutsch: Stowasser. Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch. Oldenbourg, München 1994, ISBN 3-486-13405-1, „ictus“, Seite 242
  3. Georg Freund: Strafrecht – Allgemeiner Teil, 1998, Seite 244

aberratio ictus (Latein)

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Kasus Singular Plural
Nominativ aberrātiō ictūs aberrātiōnēs ictūs
Genitiv aberrātiōnis ictūs aberrātiōnum ictūs
Dativ aberrātiōnī ictūs aberrātiōnibus ictūs
Akkusativ aberrātiōnem ictūs aberrātiōnēs ictūs
Vokativ aberrātiō ictūs aberrātiōnēs ictūs
Ablativ aberrātiōne ictūs aberrātiōnibus ictūs

Worttrennung:

ab·er·ra·tio ic·tus, Genitiv: ab·er·ra·ti·o·nis ic·tus

Bedeutungen:

[1] neulateinisch, Rechtswesen, Strafrecht: Abgleitung eines gegen einen Menschen geführten Schlages oder Schusses, der ungewollt eine dritte Person trifft

Herkunft:

Wortverbindung aus den Substantiven aberratio → la und ictus → la

Beispiele:

[1]

Übersetzungen

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[1] Karl Luggauer: Juristen-Latein, Juridica-Verlag, Wien 1967, Seite 11.