Singular Plural
Nominativ das Weistum die Weistümer
Genitiv des Weistums der Weistümer
Dativ dem Weistum den Weistümern
Akkusativ das Weistum die Weistümer

Worttrennung:

Weis·tum, Plural: Weis·tü·mer

Aussprache:

IPA: [ˈvaɪ̯stuːm]
Hörbeispiele:   Weistum (Info)

Bedeutungen:

[1] Mittelalter: Auskunft über rechtliche Fragen, die von rechtskundigen Männern erteilt wurde
[2] Neuzeit: schriftliche Aufzeichnungen zu Rechtsfragen, Rechtsgewohnheiten und -belehrungen

Herkunft:

Derivation aus dem Adjektiv weise und dem Suffix -tum, Suffigierung

Beispiele:

[1] Im Mittelalter wurde das Recht mündlich von Rechtskundigen überliefert und auf Gerichtstagen den anderen "gewiesen", von diesen übernommen und als Weistum weitergegeben. [1]
[2] Im Laufe des ausgehenden Mittelalters oder in der frühen Neuzeit wurde das mündlich überlieferte Recht aufgeschrieben und somit konnte es auf den Gerichtstagen als Weistum vorgetragen werden.

Übersetzungen

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[1, 2] Wikipedia-Artikel „Weistum
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalWeistum
[2] Duden online „Weistum
[1, 2] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Weistum“ auf wissen.de
[1, 2] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Weistum

Quellen:

  1. Das Weistum von Weilerswist in "Weilerswist 700 Jahre 1310 - 2010", Verlag Ralf Liebe, ISBN 978-3-941037-53-3

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: Wismute