Weistum
Weistum (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | das Weistum | die Weistümer |
Genitiv | des Weistums | der Weistümer |
Dativ | dem Weistum | den Weistümern |
Akkusativ | das Weistum | die Weistümer |
Worttrennung:
- Weis·tum, Plural: Weis·tü·mer
Aussprache:
- IPA: [ˈvaɪ̯stuːm]
- Hörbeispiele: Weistum (Info)
Bedeutungen:
- [1] Mittelalter: Auskunft über rechtliche Fragen, die von rechtskundigen Männern erteilt wurde
- [2] Neuzeit: schriftliche Aufzeichnungen zu Rechtsfragen, Rechtsgewohnheiten und -belehrungen
Herkunft:
Beispiele:
- [1] Im Mittelalter wurde das Recht mündlich von Rechtskundigen überliefert und auf Gerichtstagen den anderen "gewiesen", von diesen übernommen und als Weistum weitergegeben. [1]
- [2] Im Laufe des ausgehenden Mittelalters oder in der frühen Neuzeit wurde das mündlich überlieferte Recht aufgeschrieben und somit konnte es auf den Gerichtstagen als Weistum vorgetragen werden.
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
[2] ?
- [1, 2] Wikipedia-Artikel „Weistum“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Weistum“
- [2] Duden online „Weistum“
- [1, 2] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Weistum“ auf wissen.de
- [1, 2] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Weistum“
Quellen:
- ↑ Das Weistum von Weilerswist in "Weilerswist 700 Jahre 1310 - 2010", Verlag Ralf Liebe, ISBN 978-3-941037-53-3