Verwaltungsaufgabe
Verwaltungsaufgabe (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Verwaltungsaufgabe | die Verwaltungsaufgaben |
Genitiv | der Verwaltungsaufgabe | der Verwaltungsaufgaben |
Dativ | der Verwaltungsaufgabe | den Verwaltungsaufgaben |
Akkusativ | die Verwaltungsaufgabe | die Verwaltungsaufgaben |
Worttrennung:
- Ver·wal·tungs·auf·ga·be, Plural: Ver·wal·tungs·auf·ga·ben
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈvaltʊŋsˌʔaʊ̯fɡaːbə]
- Hörbeispiele: Verwaltungsaufgabe (Info)
Bedeutungen:
- [1] Auftrag (Aufgabe), der von der Exekutive (Verwaltung) verantwortet/betreut/durchgeführt wird
Beispiele:
- [1] „Über lange Zeit umstritten war die Frage, ob auch die Abstufung einer Bundesstraße zur Landesstraße zu den Verwaltungsaufgaben gehört, die nach Art. 90 II GG im Auftrag des Bundes ausgeführt werden.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Verwaltungsaufgabe“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verwaltungsaufgabe“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Verwaltungsaufgabe“
- [1] Duden online „Verwaltungsaufgabe“
Quellen:
- ↑ Grundgesetz: Artikel 83-146, Horst Dreier, Hartmut Bauer, 2000. Abgerufen am 12. April 2020.