Verfahrensdauer
Verfahrensdauer (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Verfahrensdauer | die Verfahrensdauern |
Genitiv | der Verfahrensdauer | der Verfahrensdauern |
Dativ | der Verfahrensdauer | den Verfahrensdauern |
Akkusativ | die Verfahrensdauer | die Verfahrensdauern |
Worttrennung:
- Ver·fah·rens·dau·er, Plural: Ver·fah·rens·dau·ern
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈfaːʁənsˌdaʊ̯ɐ]
- Hörbeispiele: Verfahrensdauer (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: Zeitraum, den eine Rechtshandlung oder ein Gerichtsprozess in Anspruch nimmt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Verfahren und Dauer mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Dauer
Beispiele:
- [1] „Ist das Vertrauensverhältnis zwischen einem Soldaten und seinem Dienstherrn zerstört und daher die Höchstmaßnahme zu verhängen, kann eine überlange Verfahrensdauer nicht mehr maßnahmemildernd wirken.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Zeitraum, den eine Rechtshandlung oder ein Gerichtsprozess in Anspruch nimmt
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Verfahrensdauer“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfahrensdauer“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Verfahrensdauer“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verfahrensdauer“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Verfahrensdauer“
Quellen:
- ↑ Urteil vom 16.07.2020 - BVerwG 2 WD 16.19. Abgerufen am 26. Juli 2023.