Strafvereitelung
Strafvereitelung (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Strafvereitelung | —
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Genitiv | der Strafvereitelung | —
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Dativ | der Strafvereitelung | —
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Akkusativ | die Strafvereitelung | —
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Nebenformen:
Worttrennung:
- Straf·ver·ei·te·lung, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtʁaːffɛɐ̯ˌʔaɪ̯təlʊŋ]
- Hörbeispiele: Strafvereitelung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: absichtliche oder wissentliche Verhinderung der Bestrafung eines Straftäters
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Strafe und dem Substantiv Vereitelung
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Vertuschung
Oberbegriffe:
- [1] Vereitelung; Straftat
Beispiele:
- [1] „Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft […] wird.“[1]
- [1] „Leide hat bereits eine umfangreiche Studie und wichtige Aufsätze über die aktive Strafvereitelung der Stasi bei NS-Verbrechen vorgelegt.“[2]
- [1] „Beteiligte Polizisten stellten Strafanzeige gegen ihn, den Einsatzleiter Uwe Wiedemann sowie den Polizeipräsidenten Herbert Sander wegen Strafvereitelung im Amt.“[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Strafvereitelung im Amt
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Strafvereitelung“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Strafvereitelung“
- [1] Duden online „Strafvereitelung“
- [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafvereitelung“ auf wissen.de
- [1] wissen.de – Lexikon „Strafvereitelung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafvereitelung“
Quellen:
- ↑ StGB § 258 Strafvereitelung. In: dejure.org. Abgerufen am 18. Februar 2014.
- ↑ Sven Felix Kellerhoff: Wie die Stasi Nazi-Verbrecher als Spitzel warb. In: Welt Online. 29. November 2011, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 18. Februar 2014) .
- ↑ Lutz Hachmeister: Hannover. Ein deutsches Machtzentrum. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2016, ISBN 978-3-421-04705-2, Seite 161.