Startberechtigung
Startberechtigung (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Startberechtigung | die Startberechtigungen |
Genitiv | der Startberechtigung | der Startberechtigungen |
Dativ | der Startberechtigung | den Startberechtigungen |
Akkusativ | die Startberechtigung | die Startberechtigungen |
Worttrennung:
- Start·be·rech·ti·gung, Plural: Start·be·rech·ti·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtaʁtbəˌʁɛçtɪɡʊŋ]
- Hörbeispiele: Startberechtigung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Berechtigung, an den Start gehen zu dürfen; einen Start durchzuführen
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Start und Berechtigung
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Berechtigung
Beispiele:
- [1] „Ab sofort stehen die Startberechtigungen (früher Vignetten) allen Aktiven des ÖTSV (oder den Klubverantwortlichen für die Paare) im Aktivenportal zur Verfügung.“[1]
- [1] „Eiskunstlauf-Star Jewgeni Pluschenko steht nach der Aberkennung seiner offiziellen Startberechtigung vor dem Ende seiner Karriere.“[2]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Berechtigung, an den Start gehen zu dürfen; einen Start durchzuführen
- [*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Startberechtigung“, Seite 1016.
- [1] Duden online „Startberechtigung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Startberechtigung“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Startberechtigung“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Startberechtigung“
Quellen: