Startberechtigung (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Startberechtigung die Startberechtigungen
Genitiv der Startberechtigung der Startberechtigungen
Dativ der Startberechtigung den Startberechtigungen
Akkusativ die Startberechtigung die Startberechtigungen

Worttrennung:

Start·be·rech·ti·gung, Plural: Start·be·rech·ti·gun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈʃtaʁtbəˌʁɛçtɪɡʊŋ]
Hörbeispiele:   Startberechtigung (Info)

Bedeutungen:

[1] Berechtigung, an den Start gehen zu dürfen; einen Start durchzuführen

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Start und Berechtigung

Sinnverwandte Wörter:

[1] Startbewilligung, Starterlaubnis, Startfreigabe

Oberbegriffe:

[1] Berechtigung

Beispiele:

[1] „Ab sofort stehen die Startberechtigungen (früher Vignetten) allen Aktiven des ÖTSV (oder den Klubverantwortlichen für die Paare) im Aktivenportal zur Verfügung.“[1]
[1] „Eiskunstlauf-Star Jewgeni Pluschenko steht nach der Aberkennung seiner offiziellen Startberechtigung vor dem Ende seiner Karriere.“[2]

Übersetzungen

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[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Startberechtigung“, Seite 1016.
[1] Duden online „Startberechtigung
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Startberechtigung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStartberechtigung
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Startberechtigung

Quellen: