Sprachschutzgesetz
Sprachschutzgesetz (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | das Sprachschutzgesetz | die Sprachschutzgesetze |
Genitiv | des Sprachschutzgesetzes | der Sprachschutzgesetze |
Dativ | dem Sprachschutzgesetz | den Sprachschutzgesetzen |
Akkusativ | das Sprachschutzgesetz | die Sprachschutzgesetze |
Worttrennung:
- Sprach·schutz·ge·setz, Plural: Sprach·schutz·ge·set·ze
Aussprache:
- IPA: [ˈʃpʁaːxʃʊt͡sɡəˌzɛt͡s]
- Hörbeispiele: Sprachschutzgesetz (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht/Politik: Gesetz (in manchen Ländern), das dem Schutz der eigenen Sprache vor dem Einfluss anderer dient
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Sprache und Schutzgesetz
Oberbegriffe:
- [1] Gesetz
Beispiele:
- [1] „Wir brauchen kein Sprachschutzgesetz und keine Sprachpolizei.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Sprachschutzgesetz“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sprachschutzgesetz“
Quellen:
- ↑ Bildung stärken statt Sprachpolizei aufbauen! In: Die Welt, 11.2.01. Zugriff 17.8.13.