Rechtssprechung (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Rechtssprechung die Rechtssprechungen
Genitiv der Rechtssprechung der Rechtssprechungen
Dativ der Rechtssprechung den Rechtssprechungen
Akkusativ die Rechtssprechung die Rechtssprechungen

Nebenformen:

Rechtsprechung

Worttrennung:

Rechts·spre·chung, Plural: Rechts·spre·chun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sˌʃpʁɛçʊŋ]
Hörbeispiele:   Rechtssprechung (Info)

Bedeutungen:

[1] meist Singular: Menge und/oder Art der erfolgten Gerichtsurteile
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag Rechtsprechung.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsprechung“ (dort auch „Rechtssprechung“)
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsprechung“ (dort auch „Rechtssprechung“)
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtssprechung
[1] Duden online „Rechtsprechung“ (dort auch „Rechtssprechung“)´