Rechtsmittelbelehrung (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Rechtsmittelbelehrung die Rechtsmittelbelehrungen
Genitiv der Rechtsmittelbelehrung der Rechtsmittelbelehrungen
Dativ der Rechtsmittelbelehrung den Rechtsmittelbelehrungen
Akkusativ die Rechtsmittelbelehrung die Rechtsmittelbelehrungen

Worttrennung:

Rechts·mit·tel·be·leh·rung, Plural: Rechts·mit·tel·be·leh·run·gen

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡smɪtl̩bəˌleːʁʊŋ]
Hörbeispiele:   Rechtsmittelbelehrung (Info)

Bedeutungen:

[1] Aufzählung zulässiger Rechtsmittel

Herkunft:

Determinativkompositum der Substantive Rechtsmittel und Belehrung

Sinnverwandte Wörter:

[1] Rechtsbehelfsbelehrung

Beispiele:

[1] „In Abgrenzung zur Rechtsmittelbelehrung wird Rechtsbehelfsbelehrung (dann im engeren Sinn) auch die Rechtsbehelfsbelehrung im weiteren Sinn genannt, die andere Rechtsbehelfe als Rechtsmittel betrifft.“[1]
[1] „Jeder Bescheid ist ausdrücklich als solcher zu bezeichnen und hat den Spruch und die Rechtsmittelbelehrung zu enthalten.“[2]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsbehelfsbelehrung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsmittelbelehrung
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsmittelbelehrung
[1] Duden online „Rechtsmittelbelehrung

Quellen:

  1. Deutscher Wikipedia-Artikel „Rechtsbehelfsbelehrung“ (Stabilversion)
  2. Österreichisches Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 § 58. (1), Fassung vom 29. November 2015