Rücklastschrift (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Rücklastschrift die Rücklastschriften
Genitiv der Rücklastschrift der Rücklastschriften
Dativ der Rücklastschrift den Rücklastschriften
Akkusativ die Rücklastschrift die Rücklastschriften

Worttrennung:

Rück·last·schrift, Plural: Rück·last·schrif·ten

Aussprache:

IPA: [ˈʁʏklastˌʃʁɪft]
Hörbeispiele:   Rücklastschrift (Info)

Bedeutungen:

[1] Rückbuchung eines Geldbetrages, der per Lastschrift eingezogen worden war oder werden sollte

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem Rück- und dem Substantiv Lastschrift

Beispiele:

[1] „Wer 2013 mehr als 4 Euro für eine Rücklastschrift an seinen Handy-Provider zahlen musste, kann das Geld noch bis zum Jahresende zurückfordern.“[1]
[1] „Verbraucherschützer raten daher, schnell zu reagieren, wenn Kunden eine Rücklastschrift auf dem Konto bemerken. Es empfiehlt sich beispielsweise die offene Rechnung – wenn möglich - direkt per Überweisung zu begleichen, um etwaige Zusatzkosten zu vermeiden.“[2]

Übersetzungen

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[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Rücklastschrift
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rücklastschrift
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRücklastschrift

Quellen:

  1. Handykunden können Rücklastschrift-Gebühren zurückfordern. In: FOCUS Online. 7. März 2016, ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 14. März 2021).
  2. Das passiert wenn das Girokonto nicht gedeckt ist. In: Welt Online. 25. November 2014, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 14. März 2021).