Prozesskosten
Prozesskosten (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | —
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die Prozesskosten |
Genitiv | —
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der Prozesskosten |
Dativ | —
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den Prozesskosten |
Akkusativ | —
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die Prozesskosten |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- kein Singular, Plural: Pro·zess·kos·ten
Aussprache:
- IPA: [pʁoˈt͡sɛsˌkɔstn̩]
- Hörbeispiele: Prozesskosten (Info)
Bedeutungen:
- [1] Kosten, die bei einem Gerichtsverfahren anfallen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Prozess und Kosten
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1] Kosten
Beispiele:
- [1] „Abweichend vom Regelfall, dass der Unterlegene die Prozesskosten zu tragen hat, werden sie dem Kläger auferlegt, wenn das Anerkenntnis sofort abgegeben wurde und der Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat.“[1]
Wortbildungen:
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Kosten, die bei einem Gerichtsverfahren anfallen
- [1] Wikipedia-Artikel „Prozesskosten“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Prozesskosten“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Prozesskosten“
- [1] The Free Dictionary „Prozesskosten“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Anerkenntnis (Recht)“