Privatgutachten (Deutsch) Bearbeiten

Substantiv, n Bearbeiten

Singular Plural
Nominativ das Privatgutachten die Privatgutachten
Genitiv des Privatgutachtens der Privatgutachten
Dativ dem Privatgutachten den Privatgutachten
Akkusativ das Privatgutachten die Privatgutachten

Worttrennung:

Pri·vat·gut·ach·ten, Plural: Pri·vat·gut·ach·ten

Aussprache:

IPA: [pʁiˈvaːtˌɡuːtʔaxtn̩]
Hörbeispiele:   Privatgutachten (Info)

Bedeutungen:

[1] Untersuchung und sachverständige Beurteilung eines Sachverhalts durch einen Gutachter im Auftrag einer Partei anstatt des Gerichts[1] oder einer Privatperson für private Zwecke

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Adjektiv privat und dem Substantiv Gutachten

Synonyme:

[1] Parteigutachten

Oberbegriffe:

[1] Gutachten

Beispiele:

[1] „Die Behörde kann von einer Partei zur Widerlegung der Sachverständigenäußerungen nur dann ein Privatgutachten verlangen, wenn die Sachverständigenäußerungen in Form eines schlüssigen Gutachtens vorliegen.“[2]

Übersetzungen Bearbeiten

[1] Wikipedia-Artikel „Parteigutachten“ (dort auch „Privatgutachten“)
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Privatgutachten

Quellen: