Privatgutachten
Privatgutachten (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Privatgutachten | die Privatgutachten |
Genitiv | des Privatgutachtens | der Privatgutachten |
Dativ | dem Privatgutachten | den Privatgutachten |
Akkusativ | das Privatgutachten | die Privatgutachten |
Worttrennung:
- Pri·vat·gut·ach·ten, Plural: Pri·vat·gut·ach·ten
Aussprache:
- IPA: [pʁiˈvaːtˌɡuːtʔaxtn̩]
- Hörbeispiele: Privatgutachten (Info)
Bedeutungen:
- [1] Untersuchung und sachverständige Beurteilung eines Sachverhalts durch einen Gutachter im Auftrag einer Partei anstatt des Gerichts[1] oder einer Privatperson für private Zwecke
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Adjektiv privat und dem Substantiv Gutachten
Synonyme:
- [1] Parteigutachten
Oberbegriffe:
- [1] Gutachten
Beispiele:
- [1] „Die Behörde kann von einer Partei zur Widerlegung der Sachverständigenäußerungen nur dann ein Privatgutachten verlangen, wenn die Sachverständigenäußerungen in Form eines schlüssigen Gutachtens vorliegen.“[2]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Parteigutachten“ (dort auch „Privatgutachten“)
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Privatgutachten“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Parteigutachten“ (Stabilversion)
- ↑ Rechtssatz des österreischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Februar 1982