Marktrecht
Marktrecht (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | das Marktrecht | die Marktrechte |
Genitiv | des Marktrechts des Marktrechtes |
der Marktrechte |
Dativ | dem Marktrecht | den Marktrechten |
Akkusativ | das Marktrecht | die Marktrechte |
Worttrennung:
- Markt·recht, Plural: Markt·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈmaʁktˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Marktrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die das Veranstalten besonderer Märkte (Wochenmärkte, Jahrmärkte und so weiter) betreffen
- [2] historisch: Erlaubnis/Privileg, Märkte abhalten zu dürfen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Markt und Recht
Synonyme:
- [2] Marktregal
Oberbegriffe:
- [1, 2] Recht
Beispiele:
- [1]
- [2] „Zur Regierungszeit Ludwigs des Frommen wurde auch zum ersten Mal die königliche Münzhoheit durchbrochen, indem Bistümer und Abteien das Münzrecht oftmals zusammen mit Zoll- und Marktrecht erhielten.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die das Veranstalten besonderer Märkte (Wochenmärkte, Jahrmärkte und so weiter) betreffen
[2] Erlaubnis/Privileg, Märkte abhalten zu dürfen
- [1] Wikipedia-Artikel „Marktrecht“
- [2] Wikipedia-Artikel „Marktrecht (historisch)“
- [2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Marktrecht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Marktrecht“
- [2] The Free Dictionary „Marktrecht“
- [1, 2] Duden online „Marktrecht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Marktrecht“
- [1, 2] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Marktrecht“ auf wissen.de
- [2] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Marktrecht“
Quellen:
- ↑ Michael North: Das Geld und seine Geschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. C.H.Beck, München 1994, ISBN 3406380727, Seite 11