Kontoinhaber (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Kontoinhaber die Kontoinhaber
Genitiv des Kontoinhabers der Kontoinhaber
Dativ dem Kontoinhaber den Kontoinhabern
Akkusativ den Kontoinhaber die Kontoinhaber

Worttrennung:

Kon·to·in·ha·ber, Plural: Kon·to·in·ha·ber

Aussprache:

IPA: [ˈkɔntoˌʔɪnhaːbɐ]
Hörbeispiele:   Kontoinhaber (Info)

Bedeutungen:

[1] Wirtschaft: Inhaber eines Kontos

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Konto und Inhaber

Weibliche Wortformen:

[1] Kontoinhaberin

Oberbegriffe:

[1] Inhaber

Beispiele:

[1] „Bei Netflix ist es erlaubt, sich den Netflix-Account mit dem Kontoinhaber zu teilen, wenn dieser mit im selben Haushalt lebt.“[1]

Übersetzungen

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[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Kontoinhaber“, Seite 642.
[1] Duden online „Kontoinhaber
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kontoinhaber
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKontoinhaber
[1] The Free Dictionary „Kontoinhaber

Quellen: