Kommorientenvermutung
Kommorientenvermutung (Deutsch) Bearbeiten
Substantiv, f Bearbeiten
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Kommorientenvermutung | die Kommorientenvermutungen |
Genitiv | der Kommorientenvermutung | der Kommorientenvermutungen |
Dativ | der Kommorientenvermutung | den Kommorientenvermutungen |
Akkusativ | die Kommorientenvermutung | die Kommorientenvermutungen |
Worttrennung:
- Kom·mo·ri·en·ten·ver·mu·tung, Plural: Kom·mo·ri·en·ten·ver·mu·tun·gen
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] deutsches Recht: gesetzliche Vermutung in § 11 VerschG dahingehend, dass mehrere tote oder für tot erklärte Personen gleichzeitig gestorben sind, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die eine die andere Person überlebt hat
Beispiele:
- [1] „Auch die Kommorientenvermutung, die für das Ende der Erbfähigkeit bedeutsam sein kann, ergibt sich für jede der in derselben Gefahr umgekommenen Personen aus ihrem Heimatrecht.“[1]
- [1] „Das ist insbesondere für den Fall der Kommorientenvermutung wichtig, dann nämlich, wenn zwei Personen in der gleichen Gefahr verschollen sind und nach § 11 VerschG angenommen wird, daß sie gleichzeitig gestorben sind.“[2]
- [1] „Hinsichtlich des Eintritts des Erbfalls regelt das Erbstatut sowohl den Todeszeitpunkt und die Kommorientenvermutung als auch Voraussetzungen und Wirkungen von Todesvermutung, Verschollenheit und Abwesenheit.“[3]
Übersetzungen Bearbeiten
[1] ?
- [1] Michael Rudolf/Reinhold Redig/Ulrike Stehlin: Anwalts-Taschenbuch Erbrecht, Köln 2003, Seite 220 f.
Quellen: