Kapitulare
Kapitulare (Deutsch)
BearbeitenAlternative Schreibweisen:
Aussprache:
- IPA: [kapituˈlaːʁə]
- Hörbeispiele: Kapitulare (Info)
- Reime: -aːʁə
Bedeutungen:
- [1] Rechtsgeschichte: königliche Anordnung zur Zeit der Karolinger, insbesondere unter Karl dem Großen, die durch Königsboten im ganzen Reich bekannt gemacht wurden. Diese Schreiben waren in einzelne Kapitel unterteilt, was ihnen ihren Namen einbrachte
Beispiele:
- [1] „Ein Kapitulare Karls d[es] Gr[oßen] von 805 traf Bestimmungen für die nach den Slawenländern reisenden Kaufleute und verbot die Waffenausfuhr dorthin.“[1]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Kapitular“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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- [1]
Quellen:
- ↑ Johannes Schultze: Die Prignitz. Aus der Geschichte einer märkischen Landschaft. In: Reinhold Olesch/Walter Schlesinger/Ludwig Erich Schmitt (Herausgeber): Mitteldeutsche Forschungen. 1. Auflage. Bd. 8, Böhlau Verlag, Köln/Graz 1956 , Seite 25.
Worttrennung:
- Ka·pi·tu·la·re
Aussprache:
- IPA: [kapituˈlaːʁə]
- Hörbeispiele: Kapitulare (Info)
- Reime: -aːʁə
Grammatische Merkmale: