Jurisprudenz (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Jurisprudenz
Genitiv der Jurisprudenz
Dativ der Jurisprudenz
Akkusativ die Jurisprudenz

Worttrennung:

Ju·ris·pru·denz, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˌjuʁɪspʁuˈdɛnt͡s]
Hörbeispiele:   Jurisprudenz (Info)
Reime: -ɛnt͡s

Bedeutungen:

[1] Recht: Wissenschaft, die sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen befasst

Herkunft:

im 18. Jahrhundert vom gleichbedeutenden lateinisch iūris prūdentia → la entlehnt[1]

Synonyme:

[1] Jura, Jus, Rechtswissenschaft

Oberbegriffe:

[1] Wissenschaft

Unterbegriffe:

[1] Kautelarjurisprudenz

Beispiele:

[1] Die Jurisprudenz ist seine neuentdeckte Leidenschaft.
[1] Noch bevor es vom ersten nachchristlichen Jahrhundert an zum Ausbau einer wissenschaftlichen Jurisprudenz gekommen ist, haben Philosophen wie Platon und Aristoteles Fragen nach dem Wesen des Rechts und der Gerechtigkeit gestellt.[2]
[1] „Während Bertram bereits ein Studium der Jurisprudenz und der Philosophie absolviert hatte, lag die Schulzeit für die beiden anderen noch nicht weit zurück.“[3]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Jurisprudenz
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jurisprudenz
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalJurisprudenz

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „Jurist“.
  2. nach: Thomas Sören Hoffmann: Einführung in die Praktische Philosophie, Kurseinheit 2: Einführung in die Rechtsphilosophie, Seite 5, Fernuniversität Hagen (Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften) 2012
  3. Ulrich Meyer-Doerpinghaus: Am Zauberfluss. Szenen aus der rheinischen Romantik. zu Klampen, Springe 2015, ISBN 978-3-86674-514-8, Zitat Seite 28 f.