Hausverbot (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Hausverbot die Hausverbote
Genitiv des Hausverbotes
des Hausverbots
der Hausverbote
Dativ dem Hausverbot
dem Hausverbote
den Hausverboten
Akkusativ das Hausverbot die Hausverbote

Worttrennung:

Haus·ver·bot, Plural: Haus·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈhaʊ̯sfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:   Hausverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] durch den Eigentümer oder einen dazu Bevollmächtigten angeordnetes Verbot, ein Grundstück oder eine Wohnung zu betreten

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Haus und Verbot

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] „Olaf Glaesekers Büro liegt zwar nicht im Schloss Bellevue selbst, sondern räumlich sichtbar getrennt im Abteilungsbau des Amtes nahe der Siegessäule. Dennoch sind die Durchsuchung und das faktisch ausgesprochene befristete Hausverbot ein bemerkenswerter Vorgang.“[1]
[1] „Ich bin kein Fan der Kakophonie, und vor allem will ich kein Hausverbot bei dieser wunderbaren Institution riskieren.“[2]
[1] „«Erteil ihm ein Hausverbot», rief Frieda von der Tür.“[3]
[1] „Die Mannschaft hatte also quasi drei Tage Hausverbot.“[4]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Hausverbot
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hausverbot
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalHausverbot
[1] The Free Dictionary „Hausverbot

Quellen:

  1. Torsten Krauel: Razzia in Wulffs Präsidialamt. SPD – "Es reicht". In: Welt Online. 29. Januar 2012, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 29. Februar 2012).
  2. Pascale Hugues: Deutschland à la française. Rowohlt, Reinbek 2017, ISBN 978-3-498-03032-2, Seite 150. Französisches Original 2017.
  3. Katharina Adler: Ida. Roman. 1. Auflage. Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg 2018, ISBN 978-3-498-00093-6, Seite 225.
  4. Rainer Heuser: Ein einmaliger Kontakt. RAM-Verlag, Lüdenscheid 2019, ISBN 978-3-942303-83-5, Seite 60.