Eigenbesitz (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Eigenbesitz
Genitiv des Eigenbesitzes
Dativ dem Eigenbesitz
dem Eigenbesitze
Akkusativ den Eigenbesitz

Worttrennung:

Ei·gen·be·sitz, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈaɪ̯ɡn̩bəˌzɪt͡s]
Hörbeispiele:   Eigenbesitz (Info)

Bedeutungen:

[1] deutsches Sachenrecht: (gut- oder bösgläubiger) unmittelbarer oder mittelbarer Besitz an einer Sache mit dem natürlichen Willen, sie als Eigentümer zu besitzen, wobei es auf die tatsächliche Eigentumslage nicht ankommt

Gegenwörter:

[1] Fremdbesitz

Oberbegriffe:

[1] Besitz

Beispiele:

[1] Der Wagen befand sich im Eigenbesitz von Herrn Tschetzke, obwohl er ihn von jemandem gekauft hatte, der ihm kein Eigentum verschaffen konnte.
[1] „Eigenbesitz und Fremdbesitz werden besitzrechtlich gleichbehandelt.“[1]

Wortbildungen:

[1] Eigenbesitzer

Entlehnungen:

neugriechisch: ιδιοκτησία [2] (Lehnübersetzung)

Übersetzungen

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[1] § 872 BGB
[1] BeckOK BGB/Fritzsche, § 872 Rn. 1 ff.
[1] MüKo-BGB/Joost, § 872 Rn. 1 ff.

Quellen:

  1. MüKo-BGB/Joost, § 872 Rn. 13.
  2. Μανόλης Τριανταφυλλίδης: Λεξικό της κοινής νεοελληνικής: „ιδιοκτησία“ („λόγ. ιδιοκτή(της) -σία μτφρδ. γερμ. Eigenbesitz“)