Bundeseisenbahnvermögen
Bundeseisenbahnvermögen (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Bundeseisenbahnvermögen | —
|
Genitiv | des Bundeseisenbahnvermögens | —
|
Dativ | dem Bundeseisenbahnvermögen | —
|
Akkusativ | das Bundeseisenbahnvermögen | —
|
Worttrennung:
- Bun·des·ei·sen·bahn·ver·mö·gen, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [bʊndəsˈʔaɪ̯zn̩baːnfɛɐ̯ˌmøːɡn̩]
- Hörbeispiele: Bundeseisenbahnvermögen (Info), Bundeseisenbahnvermögen (Info)
Bedeutungen:
- [1] Behörde, die für die Betreuung von den Versorgungsempfängern der Bundesbahnbeamten zuständig ist und die nicht bahnnotwendigen Liegenschaften verwaltet und verwertet
- [2] Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland, das die Behörde verwaltet
Abkürzungen:
- [1, 2] BEV
Oberbegriffe:
- [1] Bundesbehörde
- [2] Vermögen
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Behörde, die für die Betreuung von den Versorgungsempfängern der Bundesbahnbeamten zuständig ist
[2] Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland, das die Behörde verwaltet
- [1, 2] Wikipedia-Artikel „Bundeseisenbahnvermögen“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bundeseisenbahnvermögen“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Bundeseisenbahnvermögen“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Bundeseisenbahnvermögen“
- [1] wissen.de – Lexikon „Bundeseisenbahnvermögen“