Beamtenrecht (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Beamtenrecht die Beamtenrechte
Genitiv des Beamtenrechtes
des Beamtenrechts
der Beamtenrechte
Dativ dem Beamtenrecht
dem Beamtenrechte
den Beamtenrechten
Akkusativ das Beamtenrecht die Beamtenrechte

Worttrennung:

Be·am·ten·recht, Plural: Be·am·ten·rech·te

Aussprache:

IPA: [bəˈʔamtn̩ˌʁɛçt]
Hörbeispiele:   Beamtenrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] bestimmtes Recht, das einer Person im Staatsdienst zusteht

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Substantivs Beamter, dem Fugenelement -en und dem Substantiv Recht

Oberbegriffe:

[1] Recht

Beispiele:

[1] „Das Recht des öffentlichen Dienstes umfasst das Beamtenrecht, das Richterrecht, das Recht der Berufssoldaten und das Recht der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes.“[1]

Wortbildungen:

beamtenrechtlich

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Beamtenrecht (Deutschland)
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beamtenrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBeamtenrecht
[1] The Free Dictionary „Beamtenrecht
[1] Duden online „Beamtenrecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Beamtenrecht

Quellen:

  1. wissen.de – Lexikon „öffentlicher Dienst