Ausgedinge (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Ausgedinge die Ausgedinge
Genitiv des Ausgedinges der Ausgedinge
Dativ dem Ausgedinge den Ausgedingen
Akkusativ das Ausgedinge die Ausgedinge

Worttrennung:

Aus·ge·din·ge, Plural: Aus·ge·din·ge

Aussprache:

IPA: [ˈaʊ̯sɡəˌdɪŋə]
Hörbeispiele:   Ausgedinge (Info)

Bedeutungen:

[1] Unterhalt auf Lebenszeit im bäuerlichen Umfeld
[2] übertragen: Posten, auf den jemand nach der eigentlichen Karriere abgeschoben wird

Synonyme:

[1] Altenteil, Austrag, schweizerisch: Stöckli

Beispiele:

[1] „Der überlebende Ehegatte, der nicht Anerbe ist, hat das Recht, einen den ortsüblichen Lebensumständen angemessenen Unterhalt auf Lebenszeit (Ausgedinge) auf dem Erbhof zu verlangen.“[1]
[1] „Der Auszugsberechtigte kann dann, weil er durch den Auszugsverpflichteten schuldhafterweise außerstande gesetzt wurde, die bedungenen Naturalleistungen zu beziehen, eine Geldrente in Anspruch nehmen, die an die Stelle der ursprünglichen Leistung tritt und im übrigen die Natur des Ausgedinges bewahrt (…).“[2]
[2] „Letztes Jahr ordnete die Gesundheitsbehörde NIH, die die Forschung an Schimpansen mitfinanziert, die Reaktivierung von 186 Tieren an, die schon im Ausgedinge lebten.“[3]
[2] „Bratschko: […] Wenn ich davon ausgehe, dass der Uni-Rat das Ausgedinge für abgehalfterte Politiker sein wird, dann wird es problematisch.“[4]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Altenteil
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ausgedinge
[2] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Ausgedinge
[1] Duden online „Ausgedinge

Quellen:

  1. Österreichisches Anerbengesetz, Fassung vom 23. März 2016, § 14. (1)
  2. Spruch des österreichischen OGH vom 30. Jänner 1980
  3. Jürgen Langenbach: Debatte: Testschimpansen ins Ausgedinge?. In: DiePresse.com. 20. Juni 2011, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 32. März 2016).
  4. Uni-Rat als "Ausgedinge für abgehalfterte Politiker". In: Der Standard digital. 29. Juni 2008 (URL, abgerufen am 32. März 2016).